Herzlich willkommen bei der Erhard Schumann GmbH

Unsere Kunden vertrauen uns schon seit 1965 jeden Tag aufs Neue

Seit 1965 ist das Traditionsunternehmen Erhard Schumann GmbH als kompetenter und leistungsstarker Handwerks-Fachbetrieb in Stuttgart-Möhringen und Umgebung für Sie tätig.
Von unserem erfahrenen Profiteam, erhalten Sie eine persönliche und individuelle Vorort-Beratung für kostengünstige Lösungen in folgenden Bereichen:

Dienstleistungen:

  • Tankreinigung
  • Tankwartung
  • Einbau von Innenhüllen
  • Tankraumsanierung
  • Sanierung und Erneuerung von Tankanlagen
  • Demontage von Tankanlagen
  • Tankverfüllung
  • Regenwassersystem

Ihr kompetenter Partner:

  • Fachkompetenz und vertraulicher Partner seit 1965
  • Spezialfahrzeug mit Feinfilteranlage zur sofortigen Trennung von Heizöl und Schlamm
  • 24 Stunden Notdienst Rufnummer unter 0172 – 72 76 133
  • qualifiziertes und ständig weitergebildetes Fachpersonal
  • Preiswert und transparent – keine versteckte Kosten
  • ehrliche und faire Beratung – wir versprechen nichts was wir nicht halten können
  • zertifiziert für alle Gefahrenstoffe (hochentzündlich, leichtentzündlich und entzündlich)
  • Zugelassener Fachbetrieb nach Wasserrecht (ehemals §19 l WHG)

Gütezeichen

Langjährige Kundenbeziehungen zeichnen uns aus. Zu diesem Erfolg trägt insbesondere die individuelle Beratung, die Termintreue und vor allem die fachlich einwandfreie Ausführung zu einem günstigen Preis bei. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie mehr über die verschiedenen Dienstleistungen unserer Firma.
Ihre Erhard Schumann GmbH

Mitglied beim Bundesverband Behälterschutz e.V..
Der Verband unterstützt uns mit Know-How und Informationen. Das ist unser Rüstzeug für eine handwerklich korrekte und im Umgang mit dem Kunden faire Dienstleistung an Ihrer Tankanlage.

Seit mehr als 50 Jahren mit Leidenschaft
und Erfahrung für Sie da!

Ihr Team von der Erhard Schumann GmbH

TÜV überwachter und zugelassener Fachbetrieb nach Wasserrecht (§ 62 WHG und § 3 der Vorschaltverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010. (entspricht ehemals §19 l WHG). – hochentzündlich, leichtentzündlich und entzündlich –